elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Mit der Novelle der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 hält das elektronische
Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht und ist am 01.02.2007
in Kraft getreten.
Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren
werden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.
Die Novelle legt verpflichtend fest, dass spätestens am 01.04.2010 das Nachweisverfahren nur noch in
elektronischer Form durchgeführt werden darf, soweit die Verordnung keine speziell geregelten Ausnahmen
hierzu zulässt (z.B. Übernahmescheine im Bereich der Sammelentsorgung, die nicht elektronisch geführt
werden müssen).
Für die Abwicklung dieses bundweit einheitlichen Datenaustausches wurde die Zentrale Koordinierungsstelle
der Länder (ZKS-Abfall) installiert.
Detaillierte Informationen zu den Instanzen und Aufgaben der ZKS sowie allgemeine Informationen zum eANV
erhalten Sie bei den eANV-Grundlagen.





