Grundlagen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)
Hier erhalten Sie wesentliche Informationen zu den eANV-Grundlagen:
1. Was ist eANV?
2. Wie läuft das eANV?
3. Was ist die ZKS?
4. Welche Teilnahmemöglichkeiten am eANV gibt es?
1. Was ist eANV?
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) basiert auf der Verordnung zur Vereinfachung
der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006.
Das eANV ist nur für gefährliche Abfälle anzuwenden, aber auch für nicht gefährliche Abfälle anwendbar.
Die Entsorgungsvorgänge für gefährliche Abfälle werden so auf elektronischem Wege erstellt, signiert,
verteilt und registriert.
Das eANV muss von allen Beteiligten, die gefährliche Abfälle erzeugen, befördern oder entsorgen
angewendet werden. Auch für die Behörden ist die Anwendung vorgeschrieben.
Das eANV ersetzt alle Formulare und Dokumente im Abfallnachweisverfahren wie Entsorgungsnachweise,
Begleitscheine, Bevollmächtigungen, Zuweisungsbescheide etc. durch elektronische Dokumente.
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2. Wie läuft das eANV?
Das eANV besteht zukünftig aus den Elementen Vorabkontrolle, Verbleibskontrolle und eRegister.
Vorabkontrolle:
Es soll ein gefährlicher Abfall entsorgt werden und es liegt noch kein bestätigter und genehmigter
Entsorgungsnachweis (EN) vor. Der Erzeuger erstellt auf dem Webportal (oder einer anderen
dafür vorgesehene Software) einen elektronischen EN (Verantwortliche Erklärung).
Dazu füllt der Erzeuger die entsprechenden Felder aus und verschickt den EN mit qualifizierter
elektronischer Signatur dann elektronisch an den Entsorger. Dieser prüft die Daten, ändert
gegebenenfalls diese und erstellt die Annahmeerklärung und bestätigt den EN.
Elektronisch signiert schickt der Entsorger den EN an den Erzeuger und über die zentrale
Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) an die beteiligten Behörden.
Verbleibskontrolle:
Soll ein Abfall angeliefert werden, vereinbart der Erzeuger oder Beförder einen Termin mit einer
Entsorgungsanlage. Der Erzeuger/Beförderer koordiniert die Erstellung des Begleitscheines, den
der Erzeuger vor Übergabe an den Beförderer mit Hilfe von Kartenlesegerät und persönlicher
Signaturkarte signiert und an die Beteiligten (Beförderer, Entsorger) versendet.
Der Beförderer übernimmt den Abfall und signiert ebenfalls elektronisch auf den dann vorliegenden
Begleitschein des Erzeugers - spätestens vor Übergabe an den Entsorger. Der Abfallentsorger nimmt den
Abfall an und bestätigt nach einer Eingangskontrolle und Bearbeitung der Übergabe ebenfalls mit einer
elektronischen Signatur die Übergabe. Der Begleitschein wird nun an alle Beteiligten (Erzeuger, Beförderer)
verschickt und über die Zentrale Koordinierungsstelle an die Behörde weitergeleitet.
Nun liegen allen Beteiligten Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörde die Informationen jederzeit
abrufbereit vor. Die Daten werden in das Register abgelegt. Der Vorgang der elektronischen
Abfallnachweisführung mit elektronischer Signatur ist jetzt abgeschlossen.
eRegister
Das elektronische Register ersetzt das bisherige Nachweisbuch.
Im eRegister werden alle registerpflichtigen Dokumente (z.B. EN, BGS) gemäß den Anforderungen des
Bundesministeriums für Umwelt (BMU) für mindestens drei Jahre registriert und abgelegt.
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3. Was ist die ZKS?
Bei der zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) handelt es sich nicht um eine Behörde,
sondern um eine technische Infrastruktur, die sich im Aufbau befindet und die für die Abwicklung des
Nachweisverfahrens einen "länderübergreifenden und bundesweit einheitlichen Datenaustausch"
ermöglicht und zu diesem Zwecke folgende Funktionen vorhält:
» Virtuelle Poststelle (VPS)
» Länder-eANV
» Service-Modul
» Web-Portal
Virtuelle Poststelle (VPS)
Die VPS übernimmt mit ihren elektronischen Postfächern Empfang, Verteilung und Versendung der Nachrichten.
Sie ist dann als Anlaufstelle verbindlich zu nutzen, wenn die elektronischen Nachweisdokumente an die
zuständige Behörde übermittelt werden. Davon abgesehen können die Beteiligten oder deren beauftragte
Dienstleister im Vorfeld untereinander auch direkt ohne Einschaltung der ZKS-Abfall kommunizieren.
Mit der VPS wird eine zentrale Adressverwaltung aller Verfahrensbeteiligten und Behörden sichergestellt.
Hierzu müssen sich die Beteiligten einmalig registrieren lassen, damit ein individuelles "Postfach", also eine Art
virtueller persönlicher Briefkasten, eröffnet werden kann. Die VPS ist wie ein E-Mail-Server zu verstehen,
auf den über Internet zugegriffen werden kann.
Die Daten werden im jeweils persönlich adressierten virtuellen Postfach nur temporär und immer verschlüsselt
für den definierten Empfänger abgelegt. Nur der rechtmäßige Inhaber des Postfachschlüssels kann die
Dokumente aus dem Briefkasten abholen, entschlüsseln und lesen. Somit ist für die erforderliche Datensicherheit
gesorgt. Zusätzlich wird bei der VPS ein zentrales Behördenpostfach eingerichtet, über das die ZKS-Abfall
die weitere Verteilung der Dokumente an die jeweils zuständige Behörde in den Bundesländern vornimmt.
Länder-eANV | Webportal
Die von den Bundesländern betriebene ZKS-Abfall bietet den Teilnehmern zur Kommunikation die Auswahl
verschiedener Lösungen:
- einen Provider zu nutzen, der als beauftragter Dienstleister tätig wird,
- die eigene operative Software auf die neuen Anforderungen zu erweitern,
- die Nutzungsrechte an speziell für das elektronische Nachweisverfahren entwickelter Software zu erwerben sowie
- Mischformen aus den 3 vorgenannten Alternativen.
Nachweisverpflichteten, die keine der vorgenannten Alternativen nutzen wollen, bleibt das sog. Länder-eANV.
Dies ist ein Internetportal, das als einfache und kostengünstige Lösung von den Ländern zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Informationen zu den Teilnahmemöglichkeiten zum eANV erhalten Sie weiter unten in Punkt 4.
Service-Modul
Das Service-Modul erbringt grundlegende Dienstleistungen für den Betrieb der ZKS-Abfall, wie z. B. Viren-,
Signatur- und Formatprüfungen der eingehenden elektronischen Nachrichten.
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4. Welche Teilnahmemöglichkeiten am eANV gibt es?
Zur Teilnahme am eANV stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Nutzung des Länder-eANV
2. Zusätzliche Nutzung eines "fremden" Providers
3. Integration von eANV und des eRegisters in EMOS (oder adäquater Entsorgersoftware)
Eine grafische Übersicht der Teilnahmemöglichkeiten unter Berücksichtigung von Aufwand,
Kosten und der Rechtssicherheit erhalten Sie hier.
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