EMOS für Dienstleister
elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Mit der Novelle der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 hält das elektronische
Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht und ist am 01.02.2007
in Kraft getreten.
Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren
werden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.
Die Novelle legt verpflichtend fest, dass spätestens am 01.04.2010 das Nachweisverfahren nur noch in
elektronischer Form durchgeführt werden darf, soweit die Verordnung keine speziell geregelten Ausnahmen
hierzu zulässt (z.B. Übernahmescheine im Bereich der Sammelentsorgung, die nicht elektronisch geführt
werden müssen).
EMOS unterstützt selbstverständlich die mit Februar 2007 in Kraft getretene Novelle der elektronischen Nachweisverordnung.
Detaillierte Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren (eANV) erhalten Sie hier.









